Unser Service
HM ServCon GmbH als Inhaberin der „Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunterhemen gemäß § 8 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)“ berät Sie in allen Bereichen und zu allen Fragen der Luftverkehrsteuer. Wir sind als Ihr steuerlicher Beauftragter erster Ansprechpartner des für Ihr Unternehmen zuständigen Hauptzollamtes.
Luftverkehrssteuer
Im Bereich Luftverkehrssteuer verfügt unser Team über langjährige Erfahrungen als steuerlicher Beauftragter namhafter EU- und non-EU-Fluggesellschaften. Aufgrund unserer Spezialisierung und örtlichen Nähe zum größten deutschen internationalen Flughafen Frankfurt/Main haben wir gute Kontakte zu allen Verfahrensbeteiligten und sind wir in der Lage, Ihnen jederzeit eine maßgeschneiderte persönliche Betreuung zu bieten.
Unser Team unterstützt Sie bei allen Fragen zur Ermittlung, Berechnung und Abgabe der Erklärungen nach dem Luftverkehrssteuergesetz und begleitet Sie ebenso bei Spezialthemen.
Leistungen von HM ServCon GmbH
Die Leistungen von HM ServCon GmbH in den Bereichen Luftverkehrssteuer nach dem Luftverkehrsteuergesetz umfassen unter anderem:
- Begleitung und Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Unterstützung Ihres Unternehmens bei der Anzeige nach § 7 Abs. 1 S. 2 LuftVStG sowie aller erforlderlicher An- und Ummeldungen bzgl. der Vertretung durch HM ServCon GmbH nach dem LuftVStG
- Beratung und Mithilfe bei der Ermittlung der meldepflichtigen Zahlen
- Elektronische Einreichung von laufenden Luftverkehrsteueranmeldungen
- Ansprechpartner des zuständigen Hauptzollamtes für alle auftretenden Fragestellungen, z.B. bei vertiefenden Prüfungen
- Kontaktstelle für das Hauptzollamt oder Luftfahrtbundesamt.